Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,
die Überweisung an einen Fachkollegen setzt uneingeschränktes Vertrauen auf beiden Seiten voraus. Vertrauen in dessen zahnmedizinische Leistungsfähigkeit, aber auch Vertrauen in die Bereitschaft des Kollegen, den Patienten nach Abschluss der erforderlichen Therapie wieder dem behandelnden Kollegen zuzuführen.
Beides ist für uns wie für Sie Grundlage unserer Praxistätigkeit und Berufsethos.
Wir sprechen mit Ihnen jeden Schritt, der über die verabredete kieferorthopädische Therapie hinausgeht, ab und klären, wer die im Rahmen der Folgemaßnahmen erforderlichen Leistungen erbringen soll. Dies gilt z. B. auch für die Individualprophylaxe, die wir nur dann unserem gemeinsamen Patienten anbieten, wenn dies von Ihnen als überweisenden Kollegen ausdrücklich gewünscht wird.
Überweiserschein (PDF-Dokument)
In der Regel schicken wir Ihnen, sobald der kieferorthopädische Behandlungsplan für unseren gemeinsamen Patienten steht, einen detaillierten Überweiserbrief. Inhalt dieses Briefes ist die genaue Diagnose, die geplante Therapie und die voraussichtlich zum Einsatz kommenden Apparaturen. Dieses Vorgehen hat sich als sehr hilfreich erwiesen.
Ergeben sich während der Behandlung Therapieänderungen oder die Notwendigkeit zur Kariesbehandlung oder Extraktionen von Zähnen, so informieren wir sie schriftlich und bitten um Vornahme der entsprechenden Behandlung.
Für Rückfragen und Therapiebesprechungen stehe ich ihnen selbstverständlich gern persönlich zur Verfügung.
Eine enge kooperative Zusammenarbeit zwischen Hauszahnarzt und Kieferorthopäden gibt den Patienten größtmögliche Sicherheit und ermöglicht einen reibungslosen Behandlungsverlauf.